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   ArbG Oberhausen, 25.08.2016 - 2 Ca 763/16   

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ArbG Oberhausen, 25.08.2016 - 2 Ca 763/16 (https://dejure.org/2016,25969)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 25.08.2016 - 2 Ca 763/16 (https://dejure.org/2016,25969)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 25. August 2016 - 2 Ca 763/16 (https://dejure.org/2016,25969)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 25.08.2016 - 2 Ca 763/16
    In diesem Fall kommt eine Schließung der Lücke durch das Gericht in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - AP Nr. 147 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 25.08.2016 - 2 Ca 763/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 8 AZR 168/14 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 2 Sa 70/15

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 25.08.2016 - 2 Ca 763/16
    Danach ist eine Lückenfüllung nur möglich, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine solche vermutete Regelung durch die Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien gegeben sind oder nur eine ganz bestimmte Regelung billigen Ermessen entspricht (BAG, Urteil vom 15.06.1989- 6 AZR 57/87 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2015 - 2 Sa 70/15 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2015 - 5 Sa 692/14

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 25.08.2016 - 2 Ca 763/16
    Es wird kein jeweiliges Tarifentgelt zum Maßstab für das Entgelt genommen (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.07.2015 - 5 Sa 692/14- juris).
  • BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87

    Tarifvertrag: Ausfüllung einer tariflichen Regelungslücke

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 25.08.2016 - 2 Ca 763/16
    Danach ist eine Lückenfüllung nur möglich, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine solche vermutete Regelung durch die Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien gegeben sind oder nur eine ganz bestimmte Regelung billigen Ermessen entspricht (BAG, Urteil vom 15.06.1989- 6 AZR 57/87 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2015 - 2 Sa 70/15 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 818/16

    Vertragsklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 25.08.2016 - 2 Ca 763/16 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.752,24 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2016 zu zahlen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.08.2016 - 2 Ca 763/16 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.752,24 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2016 zu zahlen.

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